Manuel Brühl
Steuerberater
Partner
Gründer
Manuel berät im Steuerrecht v. a. zur Besteuerung von Unternehmen und Unternehmensgruppen. Seinen Fokus setzt er auf Umwandlungen und Umstrukturierungen – regelmäßig mit grenzüberschreitendem Bezug. Außerdem liegt Manuels Expertise in der steuerlichen Strukturierung von Transaktionen, im Bereich Immobilientransaktionen v. a. der steuerlichen Optimierung von Gewerbe- und Grunderwerbsteuer. Komplexe steuerliche Herausforderungen sind Manuels Steckenpferd.
Manuel ist bundesweit als Vertreter in Verfahren vor Finanzgerichten einschließlich des Bundesfinanzhofs gefragt. Er kennt das Parkett, die Prozesse und beherrscht die Kommunikation.
Qualifikationen
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Typische Einsatzfelder
- Einbringung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften und Errichtung von Holdingstrukturen – laufend und bundesweit
- Finanzgerichtliche Verfahren zu Fragestellungen des Unternehmenssteuerrechts, Internationalen Steuerrechts und Grunderwerbsteuerrechts
- Strukturierung von Unternehmens- und Immobilientransaktionen, Tax Due Diligence
Qualifikationen
Diplom-Kaufmann
Steuerberater
Typische Einsatzfelder
- Einbringung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften und Errichtung von Holdingstrukturen – laufend und bundesweit
- Finanzgerichtliche Verfahren zu Fragestellungen des Unternehmenssteuerrechts, Internationalen Steuerrechts und Grunderwerbsteuerrechts
- Strukturierung von Unternehmens- und Immobilientransaktionen, Tax Due Diligence
Ausbildung & Karriere
Manuel hat Betriebswirtschaftslehre in Münster studiert. Nach seiner Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt a. M. war er für Flick Gocke Schaumburg, Becker Büttner Held und in eigener Kanzlei in München tätig. Vor der Gründung von Walberg & Cie. war er Partner einer deutschen Boutique im Bereich Steuerrecht.
Manuel publiziert regelmäßig in Fachbüchern sowie -zeitschriften und referiert für renommierte Seminarveranstalter. Zahlreiche seiner Veröffentlichungen sind von den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof aufgegriffen worden.
Ausgewählte Referenzen
Veröffentlichungen
Kommentierungen
Kommentierung zu § 37, § 38, § 39, § 40, § 41 in: Beck’scher Online-Kommentar zur Abgabenordnung, herausgegeben von Pfirrmann/Rosenke/Wagner; 25. Edition, Stand: 30.06.2023.
Zeitschriftenbeiträge
Neues zur Grunderwerbsteuer – Bekämpfung von „Share Deals“ und Flankierung des Optionsmodells; GmbHR 2021, 749;
„Check the box“ from good old Germany – Die Option zur Besteuerung als Körperschaft nach dem Entwurf des KöMoG; DStR 2021, 889 (mit Martin Weiss);
Die neuen Ländererlasse zu § 6a GrEStG; GmbHR 2021, 126;
Ausgewählte Aspekte grenzüberschreitender Dividendenbesteuerung im Kapitalgesellschaftskonzern bei Zwischenschaltung von Personengesellschaften; FR 2020, 1033 (mit Egid Baumgartner);
Gewerbesteuerliche Erfassung von Vermietungseinkünften im Inland durch Betriebsstätte bei einer Managementgesellschaft?; IStR 2020, 418 (mit Martin Weiss);
§ 6a GrEStG: BFH stellt sich überwiegend gegen Ländererlasse; GmbHR 2020, 528;
Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum und steuerliches Einlagekonto bei Einbringungen gem. § 20 UmwStG; Ubg 2019, 516 (mit Jens Herkens);
Problemfelder der Antragstellung auf Buch- oder Zwischenwertansatz und Rückbeziehung bei Einbringungen gem. § 20 UmwStG; GmbHR 2019, 271;
Aktuelle Entwicklungen bei § 1 Abs. 2a GrEStG; GmbHR 2018, 139 (mit Christian Joisten);
Körperschaftsteuerliche Organschaft: Variable Ausgleichzahlungen an Außenstehende und Anpassungszwang bei Verlustübernahmeklauseln nach § 17 S. 2 Nr. 2 KStG a.F.; BB 2018, 94 (mit Martin Weiss);
Zur umfassenden Rechtsnachfolge beim Anteilstausch nach § 21 UmwStG; Ubg 2018, 22 (mit Martin Weiss);
(Steuerliche) Anwachsung und Organschaft – Update nach der Entscheidung des FG Saarland vom 16.6.2015 (1 K 1109/13) und Hinweise zu Organschaften in Treuhand-Strukturen; Ubg 2016, 647 (mit Sebastian Binder);
Umwandlung und Organschaft – Die finanzielle Eingliederung im Spannungsfeld von Rückwirkung und Rechtsnachfolge; Ubg 2016, 586;
Neues Ungemach bei der Mindestlaufzeit von Gewinnabführungsverträgen in Umwandlungsfällen? Zum Urteil des FG Düsseldorf v. 3.3.2015 (Az. 6 K 4332/12 K, F); DStR 2015, 1896;
Urteilsanmerkungen
6a GrEStG: Steuerbefreiung bei Übertragung zivilrechtlichen Eigentums an einer Immobilie im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung, Anmerkung zum Urteil des Sächsischen FG v. 30.6.2021 (2 K 121/21); GmbHR 2021, 1347;
§ 1 Abs. 2a GrEStG: Verkürzung der Beteiligungskette bei vermittelnden Kapitalgesellschaften und Rechtsfragen gesonderter Feststellung, Anmerkung zum Urteil des BFH v. 17.6.2020 (II R 18/17); GmbHR 2021, 216;
§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Keine erweiterte Kürzung bei einvernehmlicher Mietvertragsbeendigung gegen Schlusszahlung des Mieters?, Anmerkung zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg v. 5.11.2019 (6 K 6170/18); FR 2020, 467;
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei unterjährigem Grundstückserwerb, Anmerkung zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg v. 11.12.2018 (8 K 8131/17); GmbHR 2019, 968;
§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG: Unschädlichkeit der Zwischenschaltung vermögensverwaltender Personengesellschaften bei der erweiterten Kürzung, Anmerkung zum Beschluss des BFH v. 25.9.2018 (GrS 2/16); GmbHR 2019, 496;
§ 1 Abs. 2a, Abs. 3 GrEStG: Mehrheit denkbarer Erwerbe und Zurechnung eines Grundstücks zu einer Obergesellschaft, Anmerkung zum Urteil des FG München v. 24.10.2018 (4 K 1101/15); GmbHR 2019, 199;